- Besichtigung von verunfallten Fahrzeugen wie PKW, LKW, Zweirädern, Caravans, Wohnmobilen und Anhängern
- Fahrzeugbewertungen bei beabsichtigtem Verkauf, bei Entnahme aus dem Firmenvermögen und bei geplantem Fahrzeugkauf
- Beweissicherungsgutachten z. B. bei Vorliegen von nicht offenbarten Unfallschäden
- Fahrzeugzustandsberichte z. B. zur Dokumentation des Gesamtzustandes des Fahrzeuges
- Sachverständigenverfahren nach § 14 AKB, wenn z. B. mit der Kaskoversicherung kein Konsens zur Höhe der Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswertes erzielt werden kann
Besichtigungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.